WA.00.0010
Präoperative anästhesiologische Evaluation, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen0100: Anästhesiologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 60 pro Eingriff
Medizinische Interpretation
Statusaufnahme, Abklärung der Anästhesiefähigkeit, Auswahl Anästhesieverfahren inkl. besprechen und erklären geplanter anästhesiologischer Eingriffe (Ablauf, Chancen und Risiken) inkl. adäquater Dokumentation der erfolgten Patienteninformation.
Beinhaltet auch eine persönliche Visite des Facharztes für Anästhesie sowie eine allf. problemorientierte präoperative Behandlung, am Vortag, am Operationstag oder zeitlich vorgezogen.
Gilt für alle ärztlichen Leistungen (auch telefonische und telemedizinische) mit und ohne direkten Kontakt mit dem Patienten, z.B. Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten.
Gilt auch für die Beurteilung von Fremdakten, z.B. das Lesen, Interpretieren und Beurteilen von Akten (Befunde, Operationsberichte, Bildmaterial, Zuweisungsberichte usw.) von anderen Leistungserbringern.
Beinhaltet alle präoperativen anästhesiologischen Leistungen im Zusammenhang mit einer Operation/Intervention. Für Leistungen im Zusammenhang mit Operationen/Interventionen dürfen keine zusätzliche Leistungen aus dem Kapitel AA verrechnet werden. Gilt nicht im Zusammenhang mit Schmerztherapien.
Beinhaltet auch eine persönliche Visite des Facharztes für Anästhesie sowie eine allf. problemorientierte präoperative Behandlung, am Vortag, am Operationstag oder zeitlich vorgezogen.
Gilt für alle ärztlichen Leistungen (auch telefonische und telemedizinische) mit und ohne direkten Kontakt mit dem Patienten, z.B. Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten.
Gilt auch für die Beurteilung von Fremdakten, z.B. das Lesen, Interpretieren und Beurteilen von Akten (Befunde, Operationsberichte, Bildmaterial, Zuweisungsberichte usw.) von anderen Leistungserbringern.
Beinhaltet alle präoperativen anästhesiologischen Leistungen im Zusammenhang mit einer Operation/Intervention. Für Leistungen im Zusammenhang mit Operationen/Interventionen dürfen keine zusätzliche Leistungen aus dem Kapitel AA verrechnet werden. Gilt nicht im Zusammenhang mit Schmerztherapien.
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026