Unterkapitel WG.00

Behandlung, Betreuung und Überwachung

7 Codes · 6 Hauptleistungen · 1 Zuschlagsleistungen

Kapitelinterpretation

Nichtärztliche Betreuung und Überwachung

Gilt für Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes selbstständig auf der Notfallstation erbracht werden.
Gilt für folgende nichtärztliche Tätigkeiten:
  • Aufnahme, Überwachung und Betreuung des Patienten bis zum Austritt
  • Leistungen der Grundpflege, Medikation
  • Überwachung von Vitalzeichen
  • Behandlungen wie Absaugen oral/nasal, O2-Verabreichung, Drainage/Spülung kontrollieren/entfernen, Katheter Legen/entfernen
  • Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung

Gilt nicht für:
  • Organisatorisch verursachte Wartezeiten
  • Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden

Wenn Patienten aus medizinischen Gründen durch nichtärztliches Personal zu Untersuchungen / Interventionen ausserhalb der Notfallstation begleitet werden müssen ist für diese Zeit die Tarifposition (WG.00.0070) anwendbar.

Anwendung

Triage und Leistungen im Wartebereich
Die Position (WG.00.0010) bildet die Triage des Patienten und eine allenfalls nichtärztliche notwendige Überwachung im Wartebereich der Notfallstation ab.
Die Wartezeit des Patienten darf dem Kostenträger nicht in Rechnung gestellt werden und ist über keine Tarifposition im Tarif abgebildet.
Überwachung ausserhalb des Wartebereichs
Die Betreuung und Überwachung des Patienten (monitorisiert und nicht monitorisiert) auf der Notfallstation (ohne Wartebereich) wird über die Positionen (WG.00.0050), (WG.00.0060), (WG.00.0040), (WG.00.0020) abgegolten.
Begleitung zu Untersuchungen ausserhalb der Notfallstation
Wird ein Patient zu Untersuchungen ausserhalb der Notfallstation begleitet, kommt die Position (WG.00.0070) zur Anwendung. In der Abwesenheit des Patienten darf keine Tarifposition zur Überwachung in Rechnung gestellt werden.
Ärztliche Leistungen auf der Notfallstation
Ärztliche Grundleistungen entsprechend den Kapiteln AA.00, AA.05 und AA.10 werden auf der Notfallstation über die Tarifpositionen des Kapitels WG abgegolten. Für ärztliche Leistungen ausserhalb der oben erwähnten Kapitel, welche durch den Fachbereich Notfall oder durch einen anderen Fachbereich erbracht werden, sind unabhängig vom Erbringungsort im Spital, die Tarifpositionen aus den entsprechenden Kapiteln anwendbar.
Ärztliche Leistungen in Abwesenheit des Patienten
Ärztliche Leistungen in Abwesenheit des Patienten wird über das Kapitel AA.15 abgebildet.
Ärztliche Berichtserstellung
Ärztliche Berichtserstellung wird über das Kapitel AA.25 abgebildet.
Wechselzeit
Die Wechselzeit ist über die Positionen (AR.00.0410), (AR.00.0420), (AR.00.0430), (AR.00.0440), (AR.00.0450) und (AR.00.0460) abgebildet. Die Wechselzeit kann einmal pro Sitzung abgerechnet werden.

Abgrenzung

Ärztliche und nichtärztliche Grundleistungen entsprechend den Kapiteln AA.00, AA.05 und AA.10 sowie dem Kapitel AM werden auf der Notfallstation über die Tarifpositionen des Kapitels WG abgegolten.
Für ärztliche und nichtärztliche Leistungen, ausserhalb der oben erwähnten Kapitel, welche durch den Fachbereich Notfall oder durch einen anderen Fachbereich erbracht werden, sind unabhängig vom Erbringungsort im Spital, die Tarifpositionen aus den entsprechenden Kapiteln anwendbar.

Leistungen in diesem Unterkapitel

WG.00.0010

Nichtärztliche Triage und Überwachung im Wartebereich der Notfallstation

WG.00.0020

Betreuung und Überwachung nicht monitorisierter Patienten auf der Notfallstation, pro 15 Min.

WG.00.0030

Ärztliche Leistung auf der Notfallstation im Spital, pro 1 Min.

WG.00.0040

Betreuung und Überwachung monitorisierte, liegende Patienten auf der Notfallstation bis 8 Stunden, pro 30 Min.

WG.00.0050

Betreuung und Überwachung Schockraum der Notfallstation, erste 30 Min.

WG.00.0060

+ Betreuung und Überwachung Schockraum der Notfallstation, jede weitere 30 Min. +

WG.00.0070

Nichtärztliche Begleitung von der Notfallstation zu Untersuchungen / Interventionen ausserhalb der Notfallstation, pro 1 Min.

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026