WK.00.0010

Benutzung der Infrastruktur der SGI-zertifizierten Intensivstation, pro 15 Min.

Klassifikation
Qualifikationen0022: Intensivmedizin
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSGI-zertifizierte Intensivstation - Infrastruktur (5995)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]3.50
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]15
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0

Medizinische Interpretation

Gemäss den Zertifizierungsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.

Beinhaltet sämtliche Infrastrukturkosten auf der zertifizierten Intensivstation. Nur anwendbar bei medizinisch bedingtem Aufenthalt.

Gilt nicht für:

- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.

Weitere nichtärztliche Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Kumulationsregeln

Einschluss (3)

  • AR.00.0470Wechselzeit Sparte Intensivstation (SGI zertifiziert), <60 Minuten Überwachung
  • AR.00.0480Wechselzeit Sparte Intensivstation (SGI zertifiziert), >=60 Minuten Überwachung
  • WK.00.0030Ärztliche Leistung auf der SGI-zertifizierten Intensivstation, pro 1 Min.

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: WK.00.0020 — + Nichtärztliche Betreuung und Überwachung auf der SGI-zertifizierten Intensivstation, pro 1 Min.

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Was bedeutet WK.00.0010

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026