WK.00.0060
Ärztliche Leistung auf der anerkannten Intermediate Care Unit (IMC), pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen3010: Allgemeine Innere Medizin, 0100: Anästhesiologie, 0200: Chirurgie, 0400: Gynäkologie und Geburtshilfe, 0022: Intensivmedizin, 0504: Kardiologie, 1100: Kinder- und Jugendmedizin, 1900: Kinderchirurgie, 0600: Neurochirurgie, 0700: Neurologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteArzt ohne IPL (9997)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]0
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]0
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Medizinische Interpretation
Gemäss den Anerkennungsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.
Pro 0.2377 NEMS-Punkte wird 1 Minute ärztliche Leistung abgerechnet.
Nur anwendbar bei medizinisch bedingtem Aufenthalt.
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert. Weitere nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Pro 0.2377 NEMS-Punkte wird 1 Minute ärztliche Leistung abgerechnet.
Nur anwendbar bei medizinisch bedingtem Aufenthalt.
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert. Weitere nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Kumulationsregeln
Einschluss (1)
- WK.00.0040Infrastrukturkosten einer anerkannten Intermediate Care Unit (IMC), pro 15 Minuten
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Was bedeutet WK.00.0060
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026