C01

Bösartige Neubildung des Zungengrundes

Abrechnungsfähig

Was ist ICD-10-Code C01?

C01 ist ein abrechnungsfähiger Diagnosecode in der ICD-10-GM 2024 Klassifikation. Er bezeichnet Bösartige Neubildung des Zungengrundes. Er gehört zu Kapitel 02: Neubildungen. Dieser Code kann zur Abrechnung verwendet werden.

Alphabetisches Verzeichnis

  • Bösartige Neubildung der Dorsalfläche der Zungenbasis
  • Bösartige Neubildung der Zungenwurzel
  • Bösartige Neubildung des fixierten Zungenteils
  • Bösartige Neubildung des hinteren Drittels der Zunge
  • Bösartige Neubildung des hinteren Zungenteils
  • Bösartige Neubildung des unbeweglichen Zungenteils
  • Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • Karzinom des fixierten Zungenteils
  • Zungengrundkarzinom
  • Zungengrundkrebs
  • Zungenwurzelkarzinom
  • Zungenwurzelkrebs
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