C55

Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet

Abrechnungsfähig

Was ist ICD-10-Code C55?

C55 ist ein abrechnungsfähiger Diagnosecode in der ICD-10-GM 2024 Klassifikation. Er bezeichnet Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet. Er gehört zu Kapitel 02: Neubildungen. Dieser Code kann zur Abrechnung verwendet werden.

Alphabetisches Verzeichnis

  • Submuköses Leiomyosarkom des Uterus
  • Subseröses Leiomyosarkom des Uterus
  • Uteruskarzinom
  • Uterusleiomyosarkom
  • Uterusmalignom
  • Uterussarkom
  • Bösartige Neubildung des Uterus
  • Gebärmutterkarzinom
  • Gebärmutterkrebs
  • Gebärmuttermalignom
  • Uteruskrebs
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