C55
Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet
Abrechnungsfähig
Was ist ICD-10-Code C55?
C55 ist ein abrechnungsfähiger Diagnosecode in der ICD-10-GM 2024 Klassifikation. Er bezeichnet Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet. Er gehört zu Kapitel 02: Neubildungen. Dieser Code kann zur Abrechnung verwendet werden.
Alphabetisches Verzeichnis
- Submuköses Leiomyosarkom des Uterus
- Subseröses Leiomyosarkom des Uterus
- Uteruskarzinom
- Uterusleiomyosarkom
- Uterusmalignom
- Uterussarkom
- Bösartige Neubildung des Uterus
- Gebärmutterkarzinom
- Gebärmutterkrebs
- Gebärmuttermalignom
- Uteruskrebs
Verwandte Codes
C51
Bösartige Neubildung der Vulva
Kategorie
C52
Bösartige Neubildung der Vagina
Abrechnungsfähig
C53
Bösartige Neubildung der Cervix uteri
Kategorie
C54
Bösartige Neubildung des Corpus uteri
Kategorie
C56
Bösartige Neubildung des Ovars
Abrechnungsfähig
C57
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane
Kategorie
C58
Bösartige Neubildung der Plazenta
Abrechnungsfähig
Frage zu C55?
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