C55
Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet
Abrechnungsfähig
Was ist ICD-10-Code C55?
C55 ist ein abrechnungsfähiger Diagnosecode in der ICD-10-GM 2024 Klassifikation. Er bezeichnet Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet. Er gehört zu Kapitel 02: Neubildungen. Dieser Code kann zur Abrechnung verwendet werden.
Alphabetisches Verzeichnis
- Submuköses Leiomyosarkom des Uterus
- Subseröses Leiomyosarkom des Uterus
- Uteruskarzinom
- Uterusleiomyosarkom
- Uterusmalignom
- Uterussarkom
- Bösartige Neubildung des Uterus
- Gebärmutterkarzinom
- Gebärmutterkrebs
- Gebärmuttermalignom
- Uteruskrebs
Verwandte Codes
C51
Bösartige Neubildung der Vulva
Kategorie
C52
Bösartige Neubildung der Vagina
Abrechnungsfähig
C53
Bösartige Neubildung der Cervix uteri
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C54
Bösartige Neubildung des Corpus uteri
Kategorie
C56
Bösartige Neubildung des Ovars
Abrechnungsfähig
C57
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane
Kategorie
C58
Bösartige Neubildung der Plazenta
Abrechnungsfähig
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