G22
Parkinson-Syndrom bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
Abrechnungsfähig
Was ist ICD-10-Code G22?
G22 ist ein abrechnungsfähiger Diagnosecode in der ICD-10-GM 2024 Klassifikation. Er bezeichnet Parkinson-Syndrom bei anderenorts klassifizierten Krankheiten. Er gehört zu Kapitel 06: Krankheiten des Nervensystems. Dieser Code kann zur Abrechnung verwendet werden.
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Abrechnungsfähig
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