Unterkapitel AP.05
Härtende Verbände
11 Codes · 7 Hauptleistungen · 4 Zuschlagsleistungen
Kapitelinterpretation
Kategorien bei Härtenden Verbänden
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Finger, Zehen.
Kategorie II:
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Hand, Handgelenk, Vorderarm, Ellbogen, Oberarm, Fuss, Sprunggelenk, Unterschenkel, Knie.
Kategorie III:
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Kopf / Hals (Minerva), Schulter, Becken / Hüfte, Oberschenkel, Klumpfuss und für folgende Gipsarten: Gipsbett / Liegeschiene, Gipskorsett stehend.
Leistungen in diesem Unterkapitel
Thermoplastische härtende Verbände (Schienen)
+ Zuschlag für härtende Verbände bei Kindern bis 7 Jahren +
Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie I
+ Zuschlag für Gehgips bei härtenden Verbänden +
Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie II
+ Zuschlag für Fensterung/Deckelung/Schalung bei härtenden Verbänden +
+ Zuschlag für Keilung zwecks Stellungskorrektur bei härtenden Verbänden +
Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie III
Nachträgliche Umwandlung eines Liegegipses in einen Gehgips bei härtenden Verbänden
Nachträgliche Fensterung/Deckelung/Schalung bei härtenden Verbänden
Nachträgliche Keilung zwecks Stellungskorrektur bei härtenden Verbänden
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026