Unterkapitel AP.05

Härtende Verbände

11 Codes · 7 Hauptleistungen · 4 Zuschlagsleistungen

Kapitelinterpretation

Kategorien bei Härtenden Verbänden

Kategorie I:
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Finger, Zehen.
Kategorie II:
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Hand, Handgelenk, Vorderarm, Ellbogen, Oberarm, Fuss, Sprunggelenk, Unterschenkel, Knie.
Kategorie III:
Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke: Kopf / Hals (Minerva), Schulter, Becken / Hüfte, Oberschenkel, Klumpfuss und für folgende Gipsarten: Gipsbett / Liegeschiene, Gipskorsett stehend.

Leistungen in diesem Unterkapitel

AP.05.0010

Thermoplastische härtende Verbände (Schienen)

AP.05.0020

+ Zuschlag für härtende Verbände bei Kindern bis 7 Jahren +

AP.05.0030

Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie I

AP.05.0040

+ Zuschlag für Gehgips bei härtenden Verbänden +

AP.05.0050

Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie II

AP.05.0060

+ Zuschlag für Fensterung/Deckelung/Schalung bei härtenden Verbänden +

AP.05.0070

+ Zuschlag für Keilung zwecks Stellungskorrektur bei härtenden Verbänden +

AP.05.0080

Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie III

AP.05.0090

Nachträgliche Umwandlung eines Liegegipses in einen Gehgips bei härtenden Verbänden

AP.05.0100

Nachträgliche Fensterung/Deckelung/Schalung bei härtenden Verbänden

AP.05.0110

Nachträgliche Keilung zwecks Stellungskorrektur bei härtenden Verbänden

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026