Kapitel AP

Verbände

3 Unterkapitel · 15 Codes

Kapitelinterpretation

Kleinverbände

Das Anlegen von Kleinverbänden (z.B. Schnellverbände nach Blutentnahmen/Injektionen) sind im Kapitel AA inbegriffen.

Nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte Schienen

Das Anlegen von folgenden Verbänden ist Bestandteil von Kapitel AA:
  • nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände
  • konfektionierte, nicht härtende Verbände
  • konfektionierte Schienen

Verbandentfernung

Die Verbandentfernung durch den Arzt ist mittels (AA.00.0010) resp. (AA.00.0020) zu erfassen. Die Verbandentfernung durch nichtärztliches Personal ist mittels (AK.00.0090) zu erfassen.

Unterkapitel in diesem Kapitel

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