AP.05.0030

Härtende Verbände (Zirkulärverbände/Schienen), Kategorie I

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteGipsraum (0042)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]23.54
Technische Leistung (TL) [TP]70.81
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]11
Raumbelegung [Min.]21
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0

Medizinische Interpretation

Gilt für folgende zu stabilisierende Knochen, Körperteile, Gelenke:

- Finger
- Zehen

Das Anlegen von konfektionierten Fingerschienen (z.B. Turbostrip) ist Teil der ärztlichen Grundleistungen AA oder nichtärztlichen Grundleistungen AK und kann nicht separat abgerechnet werden.

Gilt nicht für thermoplastische härtende Verbände, siehe (AP.05.0010).

Kumulationsregeln

Einschluss (1)

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: AP.05.0020 — + Zuschlag für härtende Verbände bei Kindern bis 7 Jahren
  • Zuschlagsleistung: AP.05.0040 — + Zuschlag für Gehgips bei härtenden Verbänden

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]

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Was bedeutet AP.05.0030

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026